Ximax Garantiebestimmungen für Schornstein-Sets
Garantieerklärung
Garantiegeber der nachfolgenden Garantieerklärung ist
XIMAX
Gewerbestraße 9 a
A-6973 Höchst
Email: info@ximax.at
Telefon/Fax Österreich/Schweiz:
Telefon: 0043(0)55787415014
Fax: 0043(0)55787415020
Telefon/Fax Deutschland:
Telefon: 07556-919006
Fax: 07556-91009
1. Garantieleistung
Die nachfolgende Garantie wird von dem Garantiegeber für Schornsteineinsatzrohre gewährt.
2. Garantieumfang
Die Garantie gilt europaweit.
a) Schornsteineinsatzrohre
Die Garantie gilt für Material- und Herstellungsfehler von Schornsteineinsatzrohre und
Formteile aus Edelstahl mit RAL-Gütezeichen zur Abgasführung bei Regelfeuerstätten nach
DIN 18160 Teil 1, die mit Heizöl EL nach DIN 51603 oder GAS nach DVGW Arbeitsblatt G
260 betrieben, sofern diese dem Schornsteineinsatzrohr zuzuschreiben sind, Die Garantie gilt
nicht für Mängel, die auf chemische Einflüsse, Transport, Verschleiß, Installationsfehler
sowie unfachmännische Nutzung zurückzuführen sind.
Des Weiteren gilt die Garantie nicht für Mängel, die auf die Beschädigung als Folge von
Naturkatastrophen (Überflutungen, Brand, Blitzeinschlag, Unfällen, korrosiver Umgebung)
oder andere Umstände, auf die der Garantiegeber keinen Einfluss hat, zurückzuführen sind.
3. Garantieleistung
Die Garantie umfasst die kostenlose Behebung der in der Garantiezeit auftretenden und unter
die Garantie fallenden Schäden oder Mängel. Nach Wahl des Garantiegebers wird das
Ersatzteil geliefert oder das Produkt ausgetauscht. Aus- und Einbau von defekten Teilen
sowie Auf- oder Abbau des defekten Teils oder der Ware ist nicht Gegenstand der
Garantieleistung. Die Garantieverpflichtung bezieht sich auf die Korrisionsbeständigkeit und
mechanische Festigkeit. Sie setzt die Anwendung der DIN 4705 sowie Einhaltung der IfBTRichtlinien und der gültigen Bauordnung voraus. Die Garantieleistung entfällt bei Schäden,
verursacht durch außergewöhnliche Belastungen wie z.B.: durch Flugrost aus Kessel,
ungeeignetem Werkstaoff der Verbindungsleitung, Reinigungstür o.ä. oder zu hohen
Beimengen von Chlor-, bzw. Fluorkohlenwasserstoffen, Schwefeloxyden u. ä. in der
Verbrennungsluft oder im Abgas. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf unsachgemäße
Behandlung während der Lagerung, des Transports oder der Montage und Selbstkosten.
Schornsteineinsatzrohre, die von der Garantie betroffen sind, werden innerhalb Deutschlands
und Österreichs auf Kosten des Garantiegebers abgeholt und neu geliefert. Bei anderen
europäischen Ländern hat der Kunde die Kosten für Abholung und Neulieferung zu tragen. In
diesen Fällen werden dem Kunden die Versandkosten vorab mitgeteilt.
4. Garantiefall
Für die Inanspruchnahme der Garantie ist die Schilderung des Mangels, ggf. mit Bildern und
die Übersendung einer Rechnungskopie an den Garantiegeber Voraussetzung. Die
Übersendung kann per Email, Fax oder per Post erfolgen.
5. Garantiezeit
Die Garantiezeit beginnt mit Rechnungsdatum. Die Garantie endet nach einem Ablauf eines
Zeitraums von 10 Jahren. Erbrachte Garantieleistungen führen nicht zur Verlängerung der
Garantiezeit.
6. Allgemeine Bestimmungen
Die Garantie ist übertragbar.
Durch diese Garantie werden die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bzw. des Kunden aus
dem Kaufvertrag, aus Mängelhaftungsrechten und aus dem Produkthaftungsgesetz nicht
berührt.