Zur Bekämpfung von Algen und Moosen im Rasen und Garten.
Tipps für den optimalen Gebrauch des Rasen Moos-frei Herbistop
Das Rasen Moos-frei Herbistop wird mit Wasser verdünnt. Schütteln Sie die Flasche vor dem Gebrauch. Anschließend wird zur Moosbekämpfung das Produkt gegossen, keinesfalls spritzen. Das Mittel unbedingt nur abends und nicht bei großer Hitze oder praller Sonne anwenden. Das Produkt besitzt keine nachhaltige Wirkung. Mit dem Lüfter wird anschließend das abgestorbene braunschwarze Moos herausgekämmt - die Wirkung setzt frühestens eine Stunde danach ein.
Tipps für Neupflanzen oder Säen nach der Anwendung
Damit das Mittel seine vollständige Wirkung entfalten kann, sollten die behandelte Flächen mindestens drei Tage lang nicht bearbeitet werden. Frühestens drei Tage nach der Behandlung die Fläche bepflanzen oder säen. Die Lücken im Rasen können mit COMPO SAAT Nachsaat-Rasen geschlossen werden.
Hinweise zur richtigen Dosierung
Menge an Gießwasser | Mischungsverhältnis |
1 L für 1m² zu behandelnde Moosfläche | 9 ml Compo Bio Rasen Moos-frei Herbistop + 1 L Wasser |
10 L für 10m² zu behandelnde Moosfläche | 90 ml Compo Bio Rasen Moos-frei Herbistop + 10 L Wasser |
(* Nur zur Gießbehandlung. Zur Abmessung Dosierkappe verwenden).
Empfohlener Anwendungszeitraum:
Januar | Februar | März | April | Mai | Juni | Juli | August | September | Oktober | November | Dezember |
♦ = Idealer Anwendungszeitraum
♦ = Wetterabhängiger Anwendungszeitraum
♦ = Ungünstiger Anwendungszeitraum
Anwendungsbestimmung NS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.