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Karibu Garantiebestimmungen Carports

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Sie haben sich für den Kauf eines Karibu-Qualitätscarports entschieden. Ihr Carport hat unser Werk nach sorgfältiger Prüfung und Endkontrolle verlassen.

Die Firma Karibu Holztechnik GmbH gewährt Ihnen daher 5 Jahre Garantie auf Konstruktion und Verarbeitungsqualität. Innerhalb der Garantiezeit werden fehlerhafte Teile kostenlos ersetzt und geliefert. Die durch den Austausch entstehenden Kosten sind im Garantieanspruch nicht enthalten. Garantieansprüche können nur in Verbindung mit Originalpackzettel und Originalkaufbeleg in Anspruch genommen werden.

Von der Garantie sind Mängel ausgeschlossen, die bedingt sind durch

  • Eine unseren Anleitungen nicht entsprechende Verwendung des Materials 
  • Schäden aufgrund einer unsachgemäßen Behandlung während und nach den Montagearbeiten 
  • Unsachgemäße Fundamente und Gründungen 
  • Windgeschwindigkeit über Stärke 7, Naturkatastrophen oder anderweitige gewaltsame Einwirkungen 
  • Schneelasten: ca 75 kg/m² / 125 kg/m² (produktabhängig) 
  • Bauseitige Veränderungen am Carport• Nichtbeachtung der Pflegehinweise und daraus entstehende Mängel 
  • Unzureichende Pflege des Holzes 
  • Fehlerhafter Holzschutzanstrich 
  • Holzschädigungen/Verfärbungen aufgrund von unzureichender Belüftung 
  • Gewerbliche Nutzung

Bei Farbänderung, Ausfalläste, Harzgallen, Verzug, nicht durchgehende Risse bis 30 cm Länge oder ähnlichen Veränderungen, die zu den natürlichen Eigenschaften des Holzes zählen, besteht kein Beanstandungsgrund.

Für Bepflanzungen ab einer Wuchshöhe von 10 cm muss ein Mindestabstand von 2 m um das Carport eingehalten werden. Dies dient der ausreichenden Belüftung.

Weitergehende Ansprüche und Folgeschäden fallen nicht unter die Garantiebestimmungen.

Nachfolgende Pflegehinweise sind zu beachten

  • Das Holz darf vor und während der Montage nicht der prallen Sonne oder anhaltender Feuchtigkeit ausgesetzt werden. 
  • Bei Geräteräumen, Wandelementen und Blenden, die nicht kesseldruckimprägniert sind, müssen Sie vor dem Aufbau einen Bläuesperrgrund und anschließend einen zweifachen Schutzanstrich auftragen (einer offenporigen Holzschutzlasur). Spätestens alle zwei Jahre sollten Sie einen Schutzanstrich wiederholen. 
  • Bei farbigen und kesseldruckimprägnierten Bauteilen müssen lediglich die naturbelassenen Holzstellen (Sägeschnitte) und Teile nachbehandelt werden.

Besondere Hinweise bei kesseldruckimprägnierten Produkten

Wenn es zu einem Schimmelpilzbewuchs kommen sollte, handelt es sich hierbei um Ascomycetes (Schlauchpilze) oder Fungi imperfecti (unvollständig bekannte Pilze). Am häufigsten treten die zu den Ascomycetes gehörenden Pencillium- und Aspergillud-Arten auf. Schimmelpilze ernähren sich von Inhaltsstoffen angeschnittener Zellen und organischen Verunreinigungen. Zur Entwicklung wird eine Holzfeuchte von >30% benötigt. Durch eine verzögerte Trocknung wird die Schimmelbildung im Winter begünstigt. Sie wachsen nur an der Oberfläche des Holzes auf und dringen nicht tiefer ins Holzinnere ein. Die Festigkeit des Holzes wird nicht beeinträchtigt, verursacht werden kann eine Holzverfärbung. Nach Austrocknung des Holzes stirbt der Befall ab und kann mechanisch unter Verwendung eines Industriestaubsaugers mit Feinstofffiltern entfernt werden. Alternativ hat sich als Hausmittel das Abwaschen mit einer 5%igen Essigsäurelösung zur Bekämpfung des Schimmels bewährt.

Nähere Informationen und Anweisungen entnehmen Sie bitte dem Punkt Behandlung des Holzes dieser Produktinformation. Erkundigen Sie sich nach geeigneten Lasuren bei Ihrem Farbenfachberater.

Ihre Garantieansprüche sowie eventuelle Rückfragen richten Sie bitte an:Karibu Holztechnik GmbHAbteilung KundenservicePostfach 15 04 5328094 Bremen

Wir wünschen Ihnen viel Freude an Ihrem neuen Karibu-Produkt!