Ximax Garantiebestimmungen für Carports
Garantiegeber der nachfolgenden Garantieerklärung ist
XIMAX
Gewerbestraße 9 a
A-6973 Höchst
Email: info@ximax.at
Telefon/Fax Österreich/Schweiz:
Telefon: 0043(0)55787415014
Fax: 0043(0)55787415020
Telefon/Fax Deutschland:
Telefon: 07556-919006
Fax: 07556-91009
1. Garantieleistung
Die nachfolgende Garantie wird von dem Garantiegeber für Carports gewährt.
2. Garantieumfang
Die Garantie gilt europaweit.
Carports
Die Garantie wird gewährt auf Alu-Rahmen, Polycarbonat-Dacheindeckungen und die
Konstruktion. Voraussetzung ist ein fachgerechter Aufbau. Die Garantie gilt für Material- und
Herstellungsfehler, sofern diese dem Produkt zuzuschreiben sind.
Die Garantie gilt nicht für Defekte, die auf chemischen Einfluss, Transport,
Witterungseinflüsse, Montagefehler sowie unsachgemäße Benutzung zurückzuführen sind.
Des Weiteren gilt die Garantie nicht für Defekte, die auch Beschädigungen als Folge von
Naturkatastrophen (Brand, Blitzeinschlag, Unfällen, korrosiver Umgebung) oder bei anderen
Umständen, auf die der Garantiegeber keinen Einfluss hat, zurückzuführen sind.
3. Garantieleistung
Die Garantie umfasst die kostenlose Behebung der in der Garantiezeit auftretenden und unter
die Garantie fallenden Schäden oder Mängel. Nach Wahl des Garantiegebers wird das
Ersatzteil geliefert oder das Produkt ausgetauscht. Aus- und Einbau von defekten Teilen
sowie Auf- oder Abbau des defekten Teils oder der Ware ist nicht Gegenstand der
Garantieleistung.
Defekte Elemente / Pakete von Carports verbleiben beim Kunden.
Bei Carports erfolgt innerhalb Deutschlands und Österreichs eine kostenlose Lieferung der
Ersatzteile. Bei anderen europäischen Ländern hat der Kunde die Kosten der Lieferung zu
tragen. In diesen Fällen werden dem Kunden die Versandkosten vorab mitgeteilt.
4. Garantiefall
Für die Inanspruchnahme der Garantie ist die Schilderung des Mangels, ggf. mit Bildern und
die Übersendung einer Rechnungskopie an den Garantiegeber Voraussetzung. Die
Übersendung kann per Email, Fax oder per Post erfolgen.
5. Garantiezeit
Die Garantiezeit beginnt mit Rechnungsdatum. Die Garantie endet nach einem Ablauf eines
Zeitraums von 10 Jahren. Erbrachte Garantieleistungen führen nicht zur Verlängerung der
Garantiezeit.
6. Allgemeine Bestimmungen
Die Garantie ist übertragbar.
Durch diese Garantie werden die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bzw. des Kunden aus
dem Kaufvertrag, aus Mängelhaftungsrechten und aus dem Produkthaftungsgesetz nicht
berührt.