Ximax Garantiebestimmungen für Heizkörper
Garantiegeber der nachfolgenden Garantieerklärung ist
XIMAX
Gewerbestraße 9 a
A-6973 Höchst
Email: info@ximax.at
Telefon/Fax Österreich/Schweiz:
Telefon: 0043(0)55787415014
Fax: 0043(0)55787415020
Telefon/Fax Deutschland:
Telefon: 07556-919006
Fax: 07556-91009
1. Garantieleistung
Die nachfolgende Garantie wird von dem Garantiegeber für Heizkörper gewährt.
2. Garantieumfang
Die Garantie gilt europaweit.
a) Heizkörper
Die Garantie gilt für Material- und Herstellungsfehler, sofern diese dem Heizkörper
zuzuschreiben sind. Die Garantie gilt nicht für Mängel, die auf chemische Einflüsse,
Transport, Verschleiß, Installationsfehler sowie unfachmännische Nutzung zurückzuführen
sind.
Des Weiteren gilt die Garantie nicht für Mängel, die auf die Beschädigung als Folge von
Naturkatastrophen (Überflutungen, Brand, Blitzeinschlag, Unfällen, korrosiver Umgebung)
oder andere Umstände, auf die der Garantiegeber keinen Einfluss hat, zurückzuführen sind.
3. Garantieleistung
Die Garantie umfasst die kostenlose Behebung der in der Garantiezeit auftretenden und unter
die Garantie fallenden Schäden oder Mängel. Nach Wahl des Garantiegebers wird das
Ersatzteil geliefert oder das Produkt ausgetauscht. Aus- und Einbau von defekten Teilen
sowie Auf- oder Abbau des defekten Teils oder der Ware ist nicht Gegenstand der
Garantieleistung.
Heizkörper, die von der Garantie betroffen sind, werden innerhalb Deutschlands und
Österreichs auf Kosten des Garantiegebers abgeholt und neu geliefert. Bei anderen
europäischen Ländern hat der Kunde die Kosten für Abholung und Neulieferung zu tragen. In
diesen Fällen werden dem Kunden die Versandkosten vorab mitgeteilt.
4. Garantiefall
Für die Inanspruchnahme der Garantie ist die Schilderung des Mangels, ggf. mit Bildern und
die Übersendung einer Rechnungskopie an den Garantiegeber Voraussetzung. Die
Übersendung kann per Email, Fax oder per Post erfolgen.
5. Garantiezeit
Die Garantiezeit beginnt mit Rechnungsdatum. Die Garantie endet nach einem Ablauf eines
Zeitraums von 10 Jahren bzw. 5 Jahre für Ximax Chrom- und Infrarotheizkörper und 2 Jahre
gesetzliche Gewährleistung für Ximax Infrarotheizkörper Modell Finn. Erbrachte
Garantieleistungen führen nicht zur Verlängerung der Garantiezeit.
6. Allgemeine Bestimmungen
Die Garantie ist übertragbar.
Durch diese Garantie werden die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bzw. des Kunden aus
dem Kaufvertrag, aus Mängelhaftungsrechten und aus dem Produkthaftungsgesetz nicht
berührt.